Feuerwehreinsatz trotz Abbrand-Genehmigung

Am 12. Juni wurden wir zu einer unklaren Rauchentwicklung im Freien alarmiert.
An der Einsatzstelle konnten wir uns davon überzeugen, dass keine Gefahr von dem Feuer ausging, da hier unter Aufsicht lediglich etwas Reisig abgebrannt wurde. Hierfür lag sogar die entsprechende Genehmigung vor.
Zur Erklärung:
Trotz Abbrand-Genehmigung MUSS die Feuerwehr bei einer Alarmierung zum Schutz der Bürger ausrücken.
Bei dem heutigen Fall kam es beim Abbrennen kurzzeitig zu einer sehr starken Rauchentwicklung, die aufmerksame Mitmenschen zum Wählen des Notrufes bewegte. Hierfür ein herzliches Dankeschön - lieber einmal zuviel alarmieren, als einmal den großen Schaden haben.
Hier noch ein allgemeiner Hinweis:
Auch bei Vorliegen einer Abbrand-Genehmigung darf nicht alles verbrannt werden. Hierzu gibt es Landesverordnungen, die genaue Vorgaben enthalten. Im Zweifelsfalle lieber nachfragen!